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   BAG, 26.05.1955 - 2 AZR 38/54   

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https://dejure.org/1955,194
BAG, 26.05.1955 - 2 AZR 38/54 (https://dejure.org/1955,194)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1955 - 2 AZR 38/54 (https://dejure.org/1955,194)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1955 - 2 AZR 38/54 (https://dejure.org/1955,194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 415 § 613; HGB § 25
    Betriebsübergang: Haftungsvoraussetzungen und -umfang bei Betriebsübernahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 2, 127
  • NJW 1955, 1413
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 20.10.1934 - I 264/33

    1. Erstreckt sich die Rechtskraft des die Ernennung eines Schiedsrichters

    Auszug aus BAG, 26.05.1955 - 2 AZR 38/54
    Wenn aber nur die schlagwortartige Bezeichnung des Handelsgeschäfts unter Beifügung eines die gesellschaftliche Art kennzeichnenden Zusatzes ohne den Firmenkern der alten Firma geführt wird, ist die Anwendung des § 25 HGB verneint worden (vgl. RGZ 145, 274).
  • BGH, 10.10.1985 - IX ZR 153/84

    Belehrungspflicht des Rechtsanwalts über einen Schadensersatzanspruch aus

    Auf die Grundsätze der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Mai 1955 (JZ 1955, 641, 642) beruft sich die Revision zu Unrecht.
  • BFH, 27.11.1979 - VII R 12/79

    Es liegt keine Übereignung i. S. von § 118 AO vor, wenn die wesentlichen

    Eine Fortführung der Firma eines Einzelkaufmanns durch den Erwerber seines Handelsgeschäfts ist nur dann zu bejahen, wenn der wesentliche Kern der dem § 18 HGB entsprechenden Firma des Einzelkaufmanns in die Firma des Erwerbers übernommen worden ist (Anschluß an Urteil des BAG vom 26. Mai 1955 2 AZR 38/54, BAGE 2, 127 NJW 1955, 1413).

    Eine Fortführung dieser Firma durch die Klägerin wäre nur dann zu bejahen, wenn der wesentliche Kern der dem § 18 HGB entsprechenden Firma des Einzelkaufmanns Meier in die Firma der Klägerin übernommen worden wäre, da § 25 HGB gegenüber § 18 HGB keine neue Aussage darüber macht, worin der wesentliche Inhalt der Firma eines Einzelkaufmanns besteht (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Mai 1955 2 AZR 38/54, BAGE 2, 127, Neue Juristische Wochenschrift 1955 S. 1.413; Bandasch, Handelsgesetzbuch, 2. Aufl. § 25 Anm. 5; Schlegelberger, Handelsgesetzbuch 5. Aufl. § 25 Anm. 7; Baumbach-Duden, Handelsgesetzbuch, 23. Aufl., § 26 Anm. 2 E).

  • BAG, 26.09.1963 - 5 AZR 61/63

    Berechtigtes geschäftliches Interesse - Einhaltung eines Wettbewerbsverbotes -

    e) Nach der Verkehrssitte ist aber regelmäßig als mutmaßlicher Wille der Arbeitsvertragsparteien anzunehmen, daß für den Fall der Betriebsveräußerung der bisherige Arbeitgeber seine Rechte aus einem Arbeitsverhältnis auf den Erwerber des Betriebes übertragen dürfe, somit § 6 1 3 Satz 2 BGB vertraglich abbedungen sei (vgl. BAG 2, 127 [128] = AP Nr. 1 zu § 0 I3 BGB; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7»Aufl., Bd. I, 1903. § 5 H I S. 51 ff. mit umfangreichen Nachweisen).
  • BGH, 10.01.1962 - VIII ZR 185/60

    Mietzinsschulden beim Tode des Mieters

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  • BAG, 20.10.1981 - 3 AZR 59/80
    Mithin lag ein dreiseitiges Rechtsgeschäft vor, wie es von der damaligen Rechtsprechung für den Übergang eines Arbeitsverhältnisses von einem Arbeitgeber auf den anderen verlangt wurde (BAG 2, 127 [128 f] = AP Nr. 1 zu § 613 BGB 7.
  • BGH, 12.11.1962 - VII ZR 223/61

    Umfang der Tätigkeits- und Betriebsbezogenheit des HV, Unübertragbarkeit des

    Die im Arbeitsrecht entwickelten Grundsätze darüber, ob in Fällen einer Betriebsübernahme § 613 Satz 2 BGB unter Umständen nicht anzuwenden ist (vgl. BAG, AP Nr. 1 zu § 613 BGB = NJW 55, 1413; BAGE 9, 62 = NJW 60, 1490), können für das Verhältnis zwischen U und HV nicht ohne weiteres entsprechend herangezogen werden.
  • FG München, 18.09.1997 - 14 K 227/94

    Haftung des Einzelkaufmanns bei Firmenfortführung

    Es handelt sich lediglich um einen Zusatz im Sinne von § 18 Abs. 2 Satz 2 HGB (zu allem gleicher Ansicht: Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Mai 1955 - 2 AZR 38/94 -, NJW 1955, 1413 ; des Oberlandesgerichts -OLG- Köln vom 08. Dezember 1992 - 3 U 118/92 -, NJW-RR 1994, 725; des Landgerichts Koblenz vom 15. Februar 1995 - 3 HO 148/93 -, NJW-RR 1995, 797; Ruß, aaO., § 25 Rdn. 11; vgl. auch BGH-Urteile vom 29. April 1964 - VIII ZR 2/63 -, DB 1964, 1297, und vom 16. September 1981 - VIII ZR 111/80 -, NJW 1982, 577 ).
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